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Facebook – Impressumspflicht / Neue Vorgaben

Die gesetzlich vorgeschriebene Impressumspflicht gilt auch für geschäftliche Facebookseiten. Wenn jemand auf seiner Facebook-Seite darauf verzichtet, so ist das abmahnwürdig. Wo bisher die einfache „2-Klick-Regel“ galt, spezifizierte jetzt ein Gericht diese Regel. Danach muss ein Impressum

– leicht erkennbar und
– unmittelbar erreichbar und
– eindeutig und
– ständig verfügbar sein.

Leicht erkennbar heißt nicht, wie bisher, erst auf der Infoseite. Jetzt gilt: Der Link zum Impressum, also das verlinkte Wort „Impressum“ muss auf der Hauptseite zu sehen und anzuklicken sein, d.h. also in der Infobox.

Zu unmittelbar erreichbar gilt nach wie vor die 2-Klick-Regelung. Das heißt, es muss möglich sein, von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks zum Impressum zu gelangen.

Eindeutig – falls Sie auf das Impressum Ihrer Website verlinken, darf der Betreiber der Facebookseite nicht anders lauten, als im Impressum der Website angegeben. Es muss auf die genaue Firmierung geachtet werden. Also nicht auf dem einen „XY GmbH“ und auf dem anderen „XY GmbH & Co.KG.

Ständig verfügbar – ein Impressum muss permanent verfügbar sein, auch dann, wenn die Facebook Fan- oder Unternehmensseite erst im Aufbau ist.

Facebook Impressumspflicht Der Bereich über dem Link zu „Info“ ist die Infobox

Beim Klick auf „Einstellungen“  kann unter Info entweder gleich das komplette Impressum oder einen Link zum Impressum eingetragen werden. Dabei ist wichtig, dass das Wort „Impressum“ sichtbar ist und der Link nicht nur einfach zur Website, sondern direkt zur Unterseite „Impressum“ verweist (2-Klick-Regel), z.B. www.meinewebsite.com/impressum.html.

Für den vollständigen Inhalt eines Impressums siehe Impressumspflicht Die Impressumpflicht betrifft nicht nur Facebook. Auch Twitter und andere Social Media Seiten, die geschäftlich ausgerichtet sind, müssen mit der vollständigen Anbieterkennzeichnung versehen sein.

Nur rein private Webseiten sind – mit einer Ausnahme – von der Impressumspflicht befreit (siehe Impressumspflicht).

Impressum-Apps

Achtung bei Impressum-Apps: Die Idee dahinter ist eigentlich sehr gut, aber es gibt ein paar Hacken dabei. Meist wird die Impressum-App aus Platzgründen in die 2. Reihe (bei den Apps) verschoben, somit ist sie nicht „leicht erkennbar“. Ein großes Handikap liegt auch darin, dass diese Apps in der FB-Mobilversion nicht angezeigt werden. Eine Impressum-App sollte daher nur in Verbindung mit der Infobox-Lösung angewendet werden.


Facebook – Impressumspflicht / Neue Vorgaben

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